Samstag, 5. Januar 2013

Familiengericht Münster (VI)


Gutachter wirft sich selbst unethisches Verhalten vor?

Was ich hier schreibe, weiß auch der Gutachter T. aus Drensteinfurt. Nach jeder Folge bekommt er eine mail von mir. Darauf reagiert er allerdings nicht. Was ich verständlich finde, denn eine Rechtfertigung für seine Ausführungen wird er wohl kaum finden können, denn die Widersprüche zwischen Gutachten, Gerichtsbeschluss und Brief des Jugendamtes an die Mutter vom 27. Dezember 2012 sind so groß, dass sie unmöglich überbrückt werden können.

In so einer Art Zusammenfassung schreibt der Gutachter, dass die Mutter seine Arbeit erschwert habe, weil sie  eine Mitwirkung verweigerte: "Eine Einschätzung ihrer Persönlichkeit ist somit dem Unterzeichner nicht möglich." Deswegen könne er nur Mutmaßungen anstellen, "was jedoch ethisch und fachlich bedenklich ist". Wer daraus schließt, dass diesem Gutachter dann auch die Beantwortung der Fragen des Familiengerichtes zum zukünftigen Umgang von Mutter und Kind unmöglich sein muss, der irrt sich allerdings. Noch schlimmer: Anschließend macht er genau das, was er angeblich selbst unethisch findet. 

Er schreibt: "Aufgrund der Berichte über das Verhalten des Kindes, insbesondere hinsichtlich seines Verhaltens nach Wechsel in die aktuelle Pflegestelle und seines Interaktionsverhaltens ergeben sich deutliche Hinweise für eine frühkindliche Traumatisierung, die sehr wohl - folgt man dem Vorgutachten - damit in Zusammenhang steht, dass die Mutter kein stabiles Beziehungsmuster anbieten konnte und wechselhaftes, teilweise unsensibles und überstimulierendes Verhalten zeigte, was das Kind enorm im Bindungsverhalten verunsicherte und irritierte."

Merke: Zur Welt gekommen ist das Mädchen am 9. Juni 2009 in Münster. Das Kind wurde der Mutter am 24. September 2009 im Gerichtssaal weggenommen. An diesem Tag war das Mädchen laut einem ärztlichen Attest normal entwickelt. Dieses Attest erwähnt - wie bereits berichtet - der Gutachter mit keinem Wort. Dafür zitiert er eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, die behauptet haben soll, das Mädchen habe auf die Pflegeeltern zuerst "mit heftiger Abwehr und Weinen" reagiert. Die gleiche Mitarbeiterin soll einer Notiz des Jugendamtes von Münster zufolge im Februar 2011 gesagt haben, die Kontaktaufnahme zwischen Pflegeeltern und Kind verlaufe gut. Der zuständige Jugendamtsmitarbeiter besuchte nach seinen Angaben die Pflegeeltern im Juni 2011 und brachte am 30. Juni 2011 ebenfalls nichts zu Papier, was auf eine Traumatisierung des Kindes auch nur ansatzweise hindeutet. Diese Schriftstücke hat der Gutachter nicht gelesen?

Erschreckend wirkt: Mit einem offenbar zusammengeschusterten Gutachten wird vom Familiengericht von Münster ein weiteres Umgangsverbot der Mutter mit ihrem Kind begründet. Liefen vor jedem Familiengericht Verfahren so ab, wie das hier beschriebene, dann könnte man in Deutschland fast allen Eltern fast alle Kinder wegnehmen...Denn nicht nur in Densteinfurt gibt es Diplom-Psychologen, die nicht das Rückgrat haben, um einem Gericht zu sagen: "Mit mir nicht!"

Inzwischen gibt es Hinweise, dass die Pflegeeltern in Coesfeld leben könnten. So entstünde ein geographisches Dreieck zwischen Sitz des Jugendamtes, des Familiengerichtes und des Sankt-Mauritz-Kinderheimes, Wohnort der Pflegeeltern und Wohnort des Verfahrensbeistandes, der Ende 2010 eine geplante Taufe der beiden Kinder als "Kindeswohlgefährdung" einstufte (Bild 8)

Folge 6: Auch in diesem Fall wird schlechter Rat teuer


5 Kommentare:

  1. "Aufgrund der Berichte über das Verhalten des Kindes, insbesondere hinsichtlich seines Verhaltens nach Wechsel in die aktuelle Pflegestelle und seines Interaktionsverhaltens ergeben sich deutliche Hinweise für eine frühkindliche Traumatisierung, die sehr wohl - folgt man dem Vorgutachten - damit in Zusammenhang steht, dass die Mutter kein stabiles Beziehungsmuster anbieten konnte und wechselhaftes, teilweise unsensibles und überstimulierendes Verhalten zeigte, was das Kind enorm im Bindungsverhalten verunsicherte und irritierte."

    Das Kind war rund 3 Monate alt, als es der leiblichen Mutter weggenommen wurde. Eine Traumatisierung scheint in diesem konkreten Fall vor allem dadurch wahrscheinlich, DASS es der leiblichen Mutter weggenommen wurde. Der Pflege- und Entwicklungszustand schien zu diesem Zeitpunkt laut kinderärztlichem Attest ja in Ordnung zu sein.
    Das Kind war demnach weder misshandelt noch unzureichend versorgt worden.

    AntwortenLöschen
  2. stimmt, das kind ist weder misshandelt noch unterversorgt worden. ansonsten gleich dieser fall dem versuch, einen pudding an die wand zu nageln. da gibt es 2012 ein gutachten, das dem gerichtsbeschluss widerspricht, der einem brief des jugendamtes widerspricht. wie es dem mädchen bei den pflegeeltern geht, kann man nicht einmal erraten. Sehr schlecht? Mäßig? Gut?

    schon die tatsache, dass die mutter darüber im unklaren gelassen wird, ist ein skandal. auch die familie aus costa rica weiß nichts. die wird übrigens in dem gutachten von t. aus drensteifurt mit keinem einzigen wort erwähnt! er verschweigt auch, dass es besuchskontakte im sankt-mauritz-kinderheim mit oma, mutter und kind gegeben hat. wurde ihm das vom jugendamt münster-kinderhaus nicht verraten?

    wie der die akten gelesen hat, ist mir ein rätsel. der hätte doch über 1000 widersprüche geradezu stolpern müssen. sollte er aber wohl nicht. der hat jugendamt und gericht nach dem munde geschrieben...

    AntwortenLöschen
  3. danke, dass sie mir den schrieb - namen natürlich eingeschwärzt - zugeschickt haben. so was konfuses - als gutachten getarnt - habe ich noch nie gelesen. und was will der im jugendamt? und dann auch noch mit der mitarbeiterin eines kinderheimes, das ebenfalls involviert ist. solche leute zerstören den ruf unseres berufsstandes.

    AntwortenLöschen
  4. ist der gutachter autist? wo kommt der bruder vor, der vielleicht seine schwester vermisst? wo die familie der mutter? warum zitiert der so konfus? auftragsschreiber? geld kassieren, nächste familie zerstören?

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. da sich familiengerichte nur selten ein eigenes urteil bilden, verlassen sie sich auf dubiose gutachten und seltsame stellungnahmen von jugendämtern und sozialen diensten...

      Löschen